Unsere Motorradanhänger erfüllen alle gesetzlichen Bestimmungen der 100km/h Regelung der 3. Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 07.05.2010 für den Motorradtransport.
Das heißt, es sind hydraulische Schwingungsdämpfer bei den Motorradanhängern montiert, die Bereifung ist jünger als 6 Jahre und entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie "L".
Quelle: www.tuev-nord.de
Tempo 100 Regelung
Wer beispielsweise mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich eine für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn eilen. Aber Achtung:
1. Gilt nicht automatisch fürs Ausland
2. Auch wenn ein Anhänger oder Caravan laut Fahrzeugpapieren für Tempo 100 zugelassen ist, muss auch das Zugfahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllten.
Beste Voraussetzungen, schnell ans Ziel zu kommen
Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette. Diese erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Sie haben Stoßdämpfer am Hänger
Sie haben ein Anhänger-ESP oder eine Anti-Schlingervorrichtung
Die Anhängerreifen sind für Tempo 120 ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Hänger und Zugfahrzeug einhalten
Beladen Sie den Anhänger so, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Beachten Sie, dass Sie weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschreiten. Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die Tempo-100-Regelung verlangt ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug. Dabei wird je nach technischen Voraussetzungen des Anhängers ein Faktor X bestimmt, mit dem das Leergewicht des Zugfahrzeuges multipliziert wird. Dieses muss größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers < oder = X multipliziert mit der Leermasse des Zugfahrzeuges
Den Faktor X bestimmen Sie ganz einfach:
X = 0,3 gilt für Anhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer
X = 0,8 gilt für Wohnanhänger mit konventioneller Zugkugelkupplung
X = 1,0 gilt für Wohnanhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
X = 1,1 gilt für andere Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und konventioneller Zugkugelkupplung,
wobei der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug
zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Anhängelast
X = 1,2 gilt für andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung. Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns.